Termine und Fristen

1. Anträge auf Zuschuss zu Honorar- und/ oder Fahrtkosten bei Familienbildungsmaßnahmen sollten für das Folgejahr bis Mitte November bei uns  eingegangen sein. Ende November wird dann die Bewilligung verschickt.

2. Projekte, die in Kooperation mit der eaf-Sachsen-Anhalt durchgeführt werden sollen, müssen zunächst formlos spätestens vier Wochen vor Antragschluss bei uns beantragt werden. Die Einzelheiten werden dann geklärt.

Termine:
Für Projekte, die im ersten Quartal eines Jahres stattfinden, müssen die Anträge bis Ende September des Vorjahres beim Landesverwaltungsamt gestellt sein.
Haushaltstechnisch bedingt können die Mittel erst ab etwa Ende Februar ausgezahlt werden. Trotzdem können die Maßnahmen nach erfolgter Befreiung vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns auch schon vorher stattfinden.
 
Die Projekte, die später stattfinden, müssen bis Mitte November des Vorjahres beantragt werden.
 
Oft stehen noch nicht alle Informationen zur Verfügung (Ort, Referentinnen und Referenten...) Diese können auch nach der Antragstellung noch nachgereicht werden.
 
 
Wichtige Informationen für die Durchführung von Projekten!!

Grundlagen für die Durchführung

Richtlinie für die Förderung von Einrichtungen ,Faminlienbildungs- und Begegnungsprojekten